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Unverbindliche Anfrage
Haushaltshilfe/Grundpflege aus Polen
/* Pflichtfelder/ Wir
schicken Ihnen nur die Haushaltshilfe, die Sie auswählen!!!
PFLEGE - INFO
Zwei
Möglichkeiten eine Pflegekraft aus Polen legal zu beschäftigen.
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Haushaltshilfen aus dem Ausland dürfen seit 1. Januar 2005 offiziell als
Vollzeitkräfte in deutschen Haushalten beschäftigt werden. Die
Beschäftigung von Ausländern in Deutschland regelt ein neues Gesetz.
Die Voraussetzungen:
- im Haushalt muss eine Person mit Pflegstufe I, II oder III leben.
- Arbeitsvertrag mit festem Gehalt (
- die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) muss zustimmen.
Wer bereits konkreten Kontakt zu Osteuropäerinnen (aus Polen, Tschechien,
Rumänien oder Ungarn) hat, der kann bei seiner Agentur für Arbeit die
entsprechenden Unterlagen anfordern. Die örtliche Agentur schickt die
ausgefüllten Unterlagen zur Zentralstelle nach Bonn, dort wird Kontakt mit
dem Arbeitsamt des Herkunftslandes aufgenommen - und in vier bis fünf
Wochen soll alles klar sein. So wurde uns dies von der Agentur für Arbeit
erklärt. Diese Haushaltshilfen dürfen aber keine Pflegetätigkeiten
ausüben. Anderseits duldet der Gesetzgeber solche Situation, wenn eine
Haushalthilfe eine sog. Grundpflege macht.
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Die Ost-Erweiterung der
Europäischen Union zum 1. Mai hat Auswirkungen auf den Pflegemarkt: Ab
diesem Zeitpunkt können Pflegekräfte aus den Beitrittsländern legal in
Deutschland arbeiten, allerdings nur im Rahmen einer
grenzüberschreitenden Dienstleistung.
Derzeit arbeiten
schätzungsweise rund 50.000 nicht sozialversicherte ausländische
Pflegekräfte, insbesondere aus Polen, in deutschen Privathaushalten.
Für EU-Bürger gilt
Dienstleistungsfreiheit. Das heißt, im Grundsatz können alle
Dienstleistungen EU-weit angeboten werden», so ein Sprecher des
Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dem „Magazin für ambulante
Pflege“. Ein in Polen ansässiger Pflegedienst könne nach dem Beitritt
seine Mitarbeiter ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen
vorübergehend nach Deutschland «ausleihen». Es müsse sich dabei aber um
eine zeitlich befristete Dienstleistung handeln, und die eingesetzten
Pflegefachkräfte, müssen über eine anerkannte Ausbildung verfügen.
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